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Allgemeine Lieferungs-/ Garantie- und Zahlungsbedingungen
der Firma Mototok International GmbH
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- Allgemeines
- Allen Angeboten, Kaufverträgen und sonstigen Rechtsgeschäften liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde._Verkäufe und sonstige Verträge werden nur und auf Grund unserer Auftragsbestätigung und unserer ihr zugrunde liegenden Bedingungen für uns verbindlich. Soweit im Einzelfall von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere wenn bei Verhandlungen erwähnte bestimmte Eigenschaften als zugesichert gelten sollen, haben sie nur Gültigkeit, wenn sie in der Auftragsbestätigung enthalten oder durch uns besonders schriftlich bestätigt worden sind. Etwaige Einkaufsbedingungen eines Bestellers oder im Einzelfall einer Bestellung zugrunde gelegten Bedingungen wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Erteilung der Auftragsbestätigung nicht noch einmal ausdrücklich von uns zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Annahme der Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Unsere Angebote sind freibleibend in dem Sinne, dass sie als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an uns gelten.
- Preise
- Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager oder dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Versandort, sofern nicht ausdrücklich Frankolieferung vereinbart ist.
- Zahlungsbedingungen
- Unsere Rechnungen sind grundsätzlich vor Auslieferung komplett zu bezahlen oder bei Übergabe der Ware netto ohne Abzug in bar an unseren Beauftragten zu bezahlen. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen sind wir berechtigt, vom Verfalltage an ohne besondere Fristsetzung Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für Geschäftskredite zuzüglich Provision und Kosten für Kreditanspruchnahme zu berechnen._Wechsel und Schecks werden von uns nur zahlungshalber angenommen. Schecks gelten nur dann als Barzahlung, wenn sie uns rechtzeitig zugesandt werden, dass deren Einlösung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist erfolgen kann. Vordatierte Schecks werden nicht in Zahlung genommen. Bei Zahlung durch Akzept oder Kundenwechsel behalten wir uns die Annahme vor. Nach den Allgemeinen Bankbedingungen dürfen die Abschnitte nur eine Laufzeit bis zu 3 Monaten haben und müssen zahlbar gestellt sein bei einem Kreditinstitut am Ort einer Landeszentralbankstelle. Bis zur Fälligkeit der Rechnung tragen wir die Diskontspesen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Diskontsätze unserer Banken bis zum Fälligkeitstag der Abschnitte berechnet. Wechselstempelgebühren gehen zu Lasten des Abnehmers. Ein Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung steht unserem Vertragspartner wegen etwaiger Ansprüche gegen uns nur zu, wenn seine behauptete Gegenforderung unbestritten und fällig ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen uns vorliegt. Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge, dies gilt auch für Wechselforderungen mit späterer Fälligkeit. Sie berechtigen uns, Sicherheit und hinsichtlich noch ausstehender Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag oder dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Wir sind ferner berechtigt, die Weiterveräußerung oder Weiterbenutzung der noch unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu untersagen und die Gegenstände unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrecht wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich von uns schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der von uns ohne Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Käufer nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. Kommt der Käufer diesen Pflichten nicht innerhalb angemessener Frist nach, so sind wir zur freihändigen Veräußerung unseres Vorbehaltsguts unter Anrechnung des erzielten Erlöses auf unsere Schadenersatzforderung berechtigt. _Solange der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung im Rückstand ist, sind wir nicht verpflichtet, etwaige Reklamationen, Ersatzteilbestellung usw. zu erledigen.
- Eigentumsvorbehalt
- Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamte Verbindlichkeit aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Waren bezahlt ist._Soweit der Käufer Händler ist, darf er die gelieferte, noch in unserem Eigentum stehende Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Soweit der Käufer die gelieferte, noch in unserem Eigentum stehende Ware im eigenen Betrieb verwendet, darf eine Weiterveräußerung nur mit unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. In jedem Falle ist eine Weiterveräußerung nur dann statthaft, wenn der Abnehmer unseres Kunden nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat, bzw. seine etwa zur Abtretung vorbehaltene Zustimmung erteilt. Sicherungsüberrechnung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen._Kommt der Käufer trotz Mahnung mit der Begleichung seiner Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen in Rückstand, so sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten Waren an uns zu verlangen, die Waren an ihrem jeweiligen Stand- oder Lagerort abzuholen und in unseren Besitz zu nehmen, ohne dass der Käufer Einwendungen aus seinem Besitz an den Waren gegen deren Wegnahme erheben kann._Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich seiner Gewinnspanne an uns ab. Soweit unser Abnehmer Händler ist oder als Nichthändler die gelieferte Ware mit unserer Zustimmung weiterveräußert hat, ist er berechtigt, die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung im eigenen Namen treuhänderisch für uns einzuziehen. Wir sind jedoch nach freiem Ermessen berechtigt, die Abtretung dem Drittschuldner bekannt zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehalts hat der Käufer die Pflicht, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und die anfallenden Reparaturen umgehend – soweit diese nicht unter die Garantie fallen auf seine Kosten – durchführen zu lassen. Er hat ferner unserem Beauftragten jederzeit die Besichtigung zu gestatten._Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer Geräte auf seine Kosten gegen Maschinenschaden, Feuer- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.
- Maße, Gewicht, Leistungen usw.
- Unterlagen zu Angeboten und Auftragsbestätigungen wie Abbildungen, Angaben über Gewichte, Abmessungen, Leistungen, Baujahr, Typ, Batterielebensdauer eines Gerätes, desgleichen über Dauer oder Umfang einer Vorbenutzung bei Gebrauchtgeräten usw. sind nur annähernd. Sie sind daher unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Zusatzvereinbarung garantiert sind.
- Verpackung
- Unsere Ware wird, soweit dies vereinbart wird oder nach unsrem Ermessen erforderlich ist, in handelsüblicher Weise und auf Kosten des Käufers verpackt. Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn dies in der bei uns üblichen Weise erfolgte; auch kann der Käufer aus dem vom Spediteur verlangten Frachtbriefvermerk „Mangelhaft verpackt aufgeliefert“ oder „Unverpackt aufgeliefert“ keinerlei Ansprüche gegen uns herleiten.
- Lieferung
- Der Versand erfolgt für Rechnung des Käufers unfrei. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Versandweg, Beförderung und Schutzmittel unserer Wahl unter Ausschluß unserer Haftung, überlassen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Käufer. Bruchversicherung erfolgt nach unserem Ermessen auf Kosten des Käufers.
- Lieferzeit und Lieferungshindernisse
- Angebotene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten. Sie sind für uns unverbindlich. Ist ausnahmsweise eine Lieferzeit als verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Die Überschreitung der Frist oder eines vereinbarten Termins gibt dem Käufer unter Ausschluß sonstiger Ansprüche nur das Recht, durch Einschreibebrief Nachfrist zu setzen, die mindestens einen Monat betragen muß und nach fruchtlosem Ablauf derselben vom Vertrag zurückzutreten. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kannten – gleichviel ob sie bei uns oder einem Vorlieferant eintreten – z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen und Ersatzteilen usw., sind wir berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik und Aussperrungen bei uns, unseren Unter- oder Vorlieferanten sowie bei dem Transportgewerbe zu. Wir werden solche Umstände unseren Kunden unverzüglich mitteilen.
- Mängelrüge und Gewährleistung
- Fabrikneue Geräte
Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem Eingang der Lieferung zugegangen sind. Dies gilt insbesondere für Mängel in Bezug auf die äußere Beschaffenheit und Vollständigkeit der Lieferung. Lediglich solche Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, können noch nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden. Sie sind unverzüglich spätestens aber zwei Wochen nach Entdeckung des Fehlers zu rügen. Nach Ablauf von 6 Monaten vom Tage des Abgangs der Ware ab Versandort bzw. schon nach 100 Betriebsstunden, wenn diese vor Ablauf der Sechsmonatsfrist verstrichen sind, können Mängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Schaden, die auf natürliche Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung ruhen, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Im Übrigen erstreckt sich die Gewährleistung nur auf den ersten Erwerber und erlischt mit der Weiterveräußerung durch diesen. Der Kauf eines Gerätes bei uns durch einen Händler gilt nicht als Ersterwerb. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst oder durch einen Beauftragten festzustellen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts geändert werden. Für nachweisbar infolge von Herstellungs- oder Materialfehlern unbrauchbare Teile übernehmen wir dahingehend Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder die schadhaften Teile, die gemäß unserer Anweisung fracht- und spesenfrei an uns oder an eine andere Stelle zu senden sind, kostenfrei instand setzen, oder kostenlos durch andere Stücke ersetzen. Wir sind berechtigt die Beanstandung durch eine von uns genannte Werkstatt oder auch an Ort und Stelle durch einen entsandten Monteur beheben zu lassen. Bei kostenloser Ersatzlieferung von Teilen die innerhalb der Gewährleistungsfrist ersetzt und durch einen Monteur oder eine von uns beauftragte Werkstatt eingebaut werden, sind die Arbeits- und Reisezeiten für die Monteurgestellung durch uns , die Reisekosten (z. B. Flugzeug, Auto, Zug, Taxi) vom Besteller zu tragen._Ein Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere entgangenen Gewinn oder Wiedererstattung der unmittelbar oder mittelbar durch die Annahme, Verwendung oder den Ausfall fehlerhafter Geräte dem Empfänger erwachsenen Kosten, ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns._Sollte eine von uns nach obigen Absätzen gewählte Instandsetzung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgen oder sich als unmöglich erweisen, so steht dem Käufer nur das Recht zu, nach Setzung einer angemessenen Frist, die mind. zwei Wochen betragen muß und innerhalb deren wir uns noch zur Lieferung eines neuen Ersatzteiles entschließen können, vom Vertrag unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche zurückzutreten._Für ein etwaiges Verschulden von Erfüllungsgehilfen haften wir nur in gleichem Umfang wie nach vorstehenden Bedingungen.
- Gebrauchte Geräte
Gebrauchte Geräte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei Vertragsabschluß bzw. am vereinbarten Liefertag befinden. Dem Käufer wird das Recht eingeräumt und Gelegenheit gegeben, die Ware vor Vertragsabschluß oder vor Lieferung zu besichtigen und zu prüfen. Nimmt er oder von ihm Beauftragte die Ware ohne Beanstandung ab, so erkennt er die Ware im Zustand der Übergabe als Erfüllung des Vertrages an. Das gleiche gilt, wenn er oder sein Beauftragter – gleich aus welchem Grunde – nur teilweise oder keinen Gebrauch von der ihm eingeräumten Befugnis macht. Obige Vereinbarung für gebrauchte Geräte gilt in soweit, als das von uns keine für das Gerät entsprechende Garantie vereinbart wurde. Diese Garantiedingungen sind wie folgt:
Garantiebedingungen
Soweit nicht laut Garantievereinbarung abweichende Regelungen getroffen sind, gelten nachstehende Garantiebedingungen
§ 1 Inhalt der Garantie
- Der Verkäufer/Garantiegeber gibt dem Käufer eine Garantie, die die Funktionsfähigkeit der in § 2 Ziff. 1 genannten Bauteile für die vereinbarte Laufzeit umfasst.
- Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantielaufzeit unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile seine Funktionsfähigkeit, hat der Käufer Anspruch auf eine dadurch erforderliche, fachgerechte Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des Bauteils. Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages ) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Bei größeren garantiebedingten Schäden bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, das beschädigte Gerät zurückzunehmen. Bei Rücknahme wird der Verkaufspreis erstattet. Für die Dauer der Nutzung berechnen wir eine monatliche Miete in der Höhe von 10% des Kaufpreises (max. 600% und max. für 3 Monate)
- Zu den unter die Garantie fallenden Reparaturarbeiten gehören auch Prüf-, Meß- und Einstellarbeiten, wenn sie im Zusammenhang mit der Behebung eines Garantieschadens erforderlich sind, nicht aber vom Hersteller vorgeschriebene Verschleißteile oder Verbrauchsstoffe. Wir haften nicht für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z.B. Transportkosten, Abstellgebühren, Mietschlepperkosten, Entsorgungskosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten Bauteilen)
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- Die Garantie umfaßt alle Bauteile des im Kaufvertrag beschriebenen Gerätes mit Ausnahme Teilen, die einem erhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, nämlich Reifenmaterial, Hartgummibereifung, Kupplungs-, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Glühbirnen, Batterien (3 Monate nach Lieferung des Gerätes), Schläuche, Relais, Unterbrecherkontakte, Gas- und Stoßdämpfer. Kleinere Undichtigkeiten, die eine Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen unterliegen nicht der Garantie. Ebenfalls nicht Bestandteil der Garantie sind jegliche Software-Updates.
- Die Garantiezeit ergibt sich aus der Garantievereinbarung.
- Die Garantie gilt nur auf der im Kaufvertrag angegebenen Lieferadresse. Bei einer Standortverlegung werden etwaige Mehrkosten für An- und Abfahrt berechnet.
§ 3 Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
- durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
- durch unsachgemäße, mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Verschmorung. Brand oder Explosion, durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe mit Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind.
- ddie durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe bzw. Betriebsspannungen entstehen, für die ein Dritter einzutreten hat.
§ 4 Pflichten des Käufers
Der Käufer hat:
- an dem Gerät die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten von der Mototok International GmbH durchführen zu lassen.
§ 5 Anspruchsübergang und Verjährung
Der Käufer ist berechtigt, alle Rechte aus der Garantie im eigenen Namen unmittelbar gegenüber der Firma Mototok International GmbH gelten zu machen.
§ 6 Besondere Pflichten des Käufers
- der Firma Mototok International GmbH den Schaden unverzüglich zu melden.
- einem Beauftragten der Fa. Mototok International GmbH jederzeit die Untersuchung des Gerätes zu gestatten und ihm auf Verlangen die für die Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
- den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Weisungen der Fa. Mototok zu befolgen.
§ 7 Folgen einer Pflichtverletzung
Verletzt der Käufer eine der ihn betreffenden Pflichten, ist der Verkäufer von seiner Leistungspflicht aus der abgegebenen Garantie frei.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort, für an uns zurückgegebene Mietgeräte und Zahlungen Krefeld. Gerichtsstand für beide Teile ist Krefeld.
Dasselbe gilt für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Für unsere Klagen ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht zuständig. Es steht uns jedoch frei, auch das Landgericht anzurufen, wenn die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts angegeben ist. In jedem Fall gilt deutsches Recht.
- Reparaturen
- Bei Reparaturen gewähren wir eine Garantie von 6 Monaten. Telefonisch oder mündlich erteilte Aufträge sind schriftlich vom Besteller zu bestätigen. Unterbleibt diese Bestätigung, so gilt unsere Fassung der telefonischen oder mündlichenn Bestellungsaufnahme als verbindlich. Abrechnung erfolgt zu den zur Zeit gültigen Stundensätzen. Dem Servicetechniker ist die geleistete Arbeitszeit auf der von ihm vorgelegten Reparaturbescheinigung zu quittieren sowie Abschluss und ordnungsgemäße Durchführung der geleisteten Arbeiten zu bestätigen. Für selbst eingebaute Ersatzteile können wir keine Haftung übernehmen. Der Einsatz der Servicetechniker erfolgt nach unserer Wahl ab einem unserer Servicestützpunkte oder bei Bedarf durch von uns beauftragte Fremdfirmen. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Bei gleichzeitiger Reparatur und Garantiereparatur an dem selben Gerät berechnen wir die Arbeitskosten und Teile entsprechend. Überstundenzuschläge ergeben sich wie folgt:_Ab 16.30 Uhr und an Samstagen berechnen wir 50% Aufschlag, an Sonn- und Feiertagen 100% Aufschlag.
- Sonstiges
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen eines Vertrages einschließlich der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.
Die Parteien werden in einem solchen Fall unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.
- Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.
- Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Für etwaige notwendige behördliche Genehmigungen, insbesondere Ausfuhrgenehmigungen, trägt der Vertragspartner die Verantwortung, die Mototok International GmbH übernimmt hier keine Verantwortung.
- Krefeld im März 2010